Wenn der Alltag zu viel wird
Viele Familien kennen das Gefühl: Der Tag hat einfach zu wenig Stunden. Termine, Schule, Arbeit, Haushalt, Geschwisterkinder, vielleicht auch gesundheitliche Sorgen – all das kann auf Dauer überfordern.
Oft wissen Eltern gar nicht, dass sie Anspruch auf Unterstützung haben und dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, sich im Alltag entlasten zu lassen.
Drei häufig genutzte Hilfen sind die Entlastungshilfe, die Familienhilfe und die Freizeitassistenz. Alle drei haben zum Ziel, Familien zu stärken. Aber sie unterscheiden sich in der Art, Zielgruppe und dem Kostenträger.
Entlastungshilfen: praktische Hilfe und Freiraum im Alltag
Wann Entlastungshilfen sinnvoll sind
Entlastungshilfen richten sich an Familien, die Angehörige – meist Kinder oder Jugendliche – mit einer Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder einem besonderen Unterstützungsbedarf betreuen.
Sie sollen pflegend Eltern und Bezugspersonen entlasten und ihnen Freiraum verschaffen, um Kraft zu tanken oder Dinge zu erledigen, die im Alltag oft zu kurz kommen.
Was Entlastungshilfen leisten
Entlastungshilfen übernehmen stundenweise die Betreuung des Kindes – zu Hause oder außerhalb. Das kann ganz unterschiedlich aussehen, z. B.:
- Gemeinsames Spielen, Malen oder Basteln
- Spaziergänge, kleine Ausflüge oder Bewegung an der frischen Luft
- Begleitung zu Terminen oder Freizeitaktivitäten
- Unterstützung bei der Tagesstruktur (z. B. Hausaufgaben, Mahlzeiten, Schlafenszeiten)
Das Ziel ist nicht Therapie oder pädagogische Förderung, sondern Entlastung, Sicherheit und Stabilität im Familienalltag.
Wer die Kosten trägt:
Die Entlastungshilfe kann über verschiedene Wege finanziert werden:
- Über die Pflegekasse (§45b SGB XI), wenn eine Pflegegrad-Einstufung vorliegt
- Oder über die Eingliederungshilfe (§113 SGB IX), wenn eine Behinderung oder drohende Behinderung festgestellt wurde.
Beispiel aus der Praxis:
Eine Mutter pflegt ihren Sohn mit Autismus. Durch die Entlastungshilfe kann sie einmal pro Woche in Ruhe einkaufen gehen oder einfach nur durchatmen, während eine vertraute Betreuungskraft ihren Sohn begleitet und mit ihm spielt
Familienhilfe: Unterstützung, wenn das Leben aus dem Gleichgewicht gerät
Wann Familienhilfe eingesetzt wird
Familienhilfe richtet sich an Familien, die in einer belastenden Lebenssituation sind, z. B.:
- Überforderung im Alltag
- Konflikte in der Familie oder Erziehungsprobleme
- Schwierigkeiten mit Schule oder Behörden
- Trennung, Krankheit oder andere Krisen
Hier steht nicht die Pflege oder Betreuung des Kindes im Mittelpunkt, sondern die Stärkung der Familie als Ganzes.
Wie Familienhilfe arbeitet
Familienhelfer:innen kommen regelmäßig nach Hause, unterstützen Schritt für Schritt beim Aufbau von Struktur und helfen dabei, Konflikte zu bewältigen. Sie hören zu, geben praktische Tipps, begleiten bei Terminen und fördern die Eigenverantwortung der Eltern.
Ziele sind z. B.:
- Stärkung der Erziehungskompetenz
- Verbesserung der Kommunikation innerhalb der Familie
- Förderung der Selbstständigkeit
- Vermeidung von Eskalationen oder Fremdunterbringung der Kinder
Wer die Kosten trägt
Familienhilfe ist eine sogenannte „Hilfe für Erziehung“ und wird über das Jugendamt (§31 SGB VIII) beantragt. Nach Bewilligung übernimmt das Jugendamt die Kosten vollständig.
Beispiel aus der Praxis:
Ein alleinerziehender Vater mit zwei Kindern steht kurz vor dem Burnout. Durch die Familienhilfe lernt er, den Alltag besser zu strukturieren, feste Routinen einzuführen und mit seinen Kindern wieder mehr in Kontakt zu kommen.
Freizeitassistenz: Teilhabe ermöglichen und Selbstständigkeit fördern
Für wen Freizeitassistenz gedacht ist
Freizeitassistenz richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung, die Unterstützung brauchen, um ihre Freizeit selbstbestimmt zu gestalten.
Oft geht es darum, soziale Teilhabe zu ermöglichen, also am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen, Freundschaften zu pflegen und neue Erfahrungen zu sammeln.
Was Freizeitassistenz bietet
Freizeitassistenzen begleiten regelmäßig oder anlassbezogen bei Aktivitäten wie:
- Sport, Musik, Vereinstreffen oder Ausflügen
- Treffen mit Freund:innen
- Kulturellen Veranstaltungen
- Beim Spazierengehen, Spielen, Basteln
Dabei fördern sie Selbstvertrauenk Kommunikation und Selbstständigkeit, immer so, wie es zu den individuellen Fähigkeiten passt.
Wer die Kosten trägt
Freizeitassistenz wird in der Regel über die Eingliederungshilfe (§113 SGB IX) finanziert. Zuständig ist meist das Sozialamt oder der Landkreis. Familien können dort einen Antrag auf Leistungen zur sozialen Teilhabe stellen,
Beispiel aus der Praxis:
Lara, 12 Jahre, hat das Down-Syndrom. Mit Unterstützung einer Freizeitassistenz kann sie jede Woche zum Tanzen gehen – etwas, das sie über alles liebt, sich aber allein nicht trauen würde.
Drei Wege zur passenden Unterstützung
| Leistung | Ziel | Für wen geeignet? | Kostenträger |
| Entlastungshilfe | Freiraum & Entlastung für Angehörige | Familien mit pflegebedürftigen oder beeinträchtigten Kindern | Pflegekasse (§45b SGB IX) oder Eingliederungshilfe (§113 SGB IX) |
| Familienhilfe | Stärkung der Familie & Erziehungskompetenz | Familien in Krisen oder Überforderung | Jugendamt (§31 SGB VIII) |
| Freizeitassistenz | Teilhabe & Selbstständigkeit fördern | Kinder, Jugendliche & Erwachsene mit Behinderungen | Eingliederungshilfe (§113 SGB IX) |
Unser Fazit
Unterstützung anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Verantwortung. Ob ihr Zeit für euch braucht, Unterstützung im Familienalltag oder Begleitung für euer Kind: Es gibt viele Wege, die Entlastung bringen und das Familienleben wieder leichter machen.
Wir von der ASP Begleitung beraten euch individuell, helfen bei der Antragstellung und begleiten euch auf dem Weg zur passenden Hilfe: mit Herz, Erfahrung und Fachkompetenz.




