Erziehungsbeistand |
Betreuungshelfer
§ 30 SGB VIII
Ein Kind, das wir erziehen, ist ein Garten, den wir lieben und in den wir die Sonne unserer Güte und die Wärme unserer Liebe hineinlegen, damit er aufblühe.
Jean-Jacques Rousseau
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.“ (§ 30 SGB VIII)
Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
nach § 30 SGB VIII
Grundlage und Ziel des Erziehungsbeistands / des/ der Betreuungshelfer:in nach § 30 SGB VIII ist es, Kindern und Jugendlichen, deren Eltern oder Sorgeberechtigten bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu unterstützen. Oftmals sind es junge Menschen in krisenhaften Lebenssituationen, die unter familiären Spannungen leiden, die Konflikte im Schulbereich haben oder Auffälligkeiten im Sozialverhalten zeigen. Das Ziel ist es, die entwicklungsbedingten Einschränkungen auszugleichen und die Verselbstständigung des Kindes oder Jugendlichen zu fördern.
Um diese Ziele zu erreichen, setzen wir auf einen ganzheitlichen Ansatz. Wir bauen eine positive und belastbare Beziehung zu den Betreuten auf, bieten Beratungsgespräche an, fördern das Selbstvertrauen und die Leistungsbereitschaft, helfen bei lebenspraktischen Aufgaben und unterstützen bei der Bewältigung von Konflikten.
Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von Beratung der Eltern und Hilfe beim Umgang mit Behörden. Der Arbeitsansatz ist darauf ausgelegt, Kinder und Jugendliche innerhalb ihrer Familie zu unterstützen, zu beraten und zu begleiten und die Beziehungssysteme wie Familie, Schule und soziales Umfeld zu fördern. Dabei ist es uns wichtig, eine verlässliche und tragfähige Arbeitsbeziehung zu den jungen Menschen aufzubauen und ihre Fähigkeiten zu fördern, während wir gleichzeitig die Erziehungskompetenz der Eltern stärken.
Wir setzen verschiedene Methoden ein, um eine erfolgreiche Unterstützung zu gewährleisten. So bieten wir Unterstützung bei Schulproblemen, Ausbildungsfragen, Behördengängen oder Beziehungskonflikten an. Unsere erlebnispädagogischen Angebote tragen dazu bei, dass die jungen Menschen über ihre Konflikte und das damit verbundene Verhalten besser reflektieren und ihre Ziele klarer formulieren können.
Wir als ASP Begleitung gGmbH bieten Ihnen mit unserem Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII) eine kompetente und ganzheitliche Unterstützung für Ihre Kinder und Jugendlichen an. Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Leistungen und Möglichkeiten, wie wir Sie und Ihre Familie unterstützen können. Kontaktieren Sie uns einfach und unverbindlich, wir sind gerne für Sie da.
Sie möchten Teil unserer Gemeinschaft werden? Laden Sie sich einfach unseren Aufnahmebogen herunter, füllen Sie ihn aus und schicken Sie ihn per E-Mail an info@asp-begleitung.de oder laden ihn im Kontaktfomular hoch. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen zu arbeiten!