Erziehungs­beistand
Betreuungs­helfer

§ 30 SGB VIII

Ein Kind, das wir erziehen, ist ein Garten, den wir lieben und in den wir die Sonne unserer Güte und die Wärme unserer Liebe hineinlegen, damit er aufblühe.

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.“ (§ 30 SGB VIII)

Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
nach § 30 SGB VIII

Grundlage und Ziel des Erziehungsbeistands / Betreuungshelfers nach § 30 SGB VIII ist es, Kindern und Jugendlichen, deren Eltern oder Sorgeberechtigten bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu unterstützen. Oftmals sind junge Menschen in krisenhaften Lebenssituationen, leiden unter familiären Spannungen, haben Konflikte im Schulbereich oder zeigen Auffälligkeiten im Sozialverhalten. Das Ziel ist es, die entwicklungsbedingten Einschränkungen auszugleichen und die Verselbstständigung des Kindes oder Jugendlichen zu fördern.

Zu der Zielgruppe gehören in erster Linie Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Schwierigkeiten in der Schule, im sozialen Umfeld oder in der Familie Unterstützung benötigen. Diese Schwierigkeiten können beispielsweise durch Konflikte, Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsstörungen verursacht werden.

Unser Ziel ist es jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen eine verlässliche Unterstützung und Begleitung zu bieten. Dabei möchten wir ihnen helfen, ihre individuellen Potenziale zu entfalten, ihre Beziehungen zu stabilisieren und eine positive Entwicklung zu fördern. Als Teil unserer Jugendhilfe möchten wir jungen Menschen auf ihrem Weg begleiten und ihnen helfen, ihre Lebensperspektiven zu verbessern.

Um diese Ziele zu erreichen, setzen wir auf einen ganzheitlichen Ansatz. Wir bauen eine positive und belastbare Beziehung zu den Betreuten auf, bieten Beratungsgespräche an, fördern das Selbstvertrauen und die Leistungsbereitschaft, helfen bei lebenspraktischen Aufgaben und unterstützen bei der Bewältigung von Konflikten.

Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von Beratung der Eltern und Hilfe beim Umgang mit Behörden. Der Arbeitsansatz ist darauf ausgelegt, Kinder und Jugendliche innerhalb ihrer Familie zu unterstützen, zu beraten und zu begleiten und die Beziehungssysteme wie Familie, Schule und soziales Umfeld zu fördern. Dabei ist es uns wichtig, eine verlässliche und tragfähige Arbeitsbeziehung zu den jungen Menschen aufzubauen und ihre Fähigkeiten zu fördern, während wir gleichzeitig die Erziehungskompetenz der Eltern stärken.

Wir setzen verschiedene Methoden ein, um eine erfolgreiche Unterstützung zu gewährleisten. So bieten wir Unterstützung bei Schulproblemen, Ausbildungsfragen, Behördengängen oder Beziehungskonflikten an. Unsere erlebnispädagogischen Angebote tragen dazu bei, dass die jungen Menschen über ihre Konflikte und das damit verbundene Verhalten besser reflektieren und ihre Ziele klarer formulieren können.

Wir als ASP Begleitung gGmbH bieten Ihnen mit unserem Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII) eine kompetente und ganzheitliche Unterstützung für Ihre Kinder und Jugendlichen an. Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Leistungen und Möglichkeiten, wie wir Sie und Ihre Familie unterstützen können. Kontaktieren Sie uns einfach und unverbindlich, wir sind gerne für Sie da.