Einzelfallhilfe
Schul- und Kitabegleitung
Hilf mir, es selbst zu tun.
Maria Montessori
Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Damit sie sich frei und glücklich entwickeln können, ist es wichtig, sie bereits in frühen Jahren zu fördern und zu unterstützen. Heranwachsende mit verschiedenen Einschränkungen benötigen bei ihrer Entwicklung und im Alltag oft etwas mehr Unterstützung. Genau dafür gibt es Schul- und Kitabegleitung im Sinne der Eingliederungshilfe von ASP Begleitung.
Nach dem Leitsatz von Maria Montessori: „Hilf mir, es selbst zu tun“ erhalten Kinder und Jugendliche bei uns individuelle und bedürfnisorientierte Unterstützung, die es für ein selbstbestimmtes Leben und eine erfolgreiche Inklusion benötigt.
Unsere Kita- und Schulbegleitung:
Unsere Integrationshelfer:innen der Kita- und Schulbegleitung sichern Kindern und Jugendlichen mit ihren individuellen Einschränkungen, Behinderungen, Förder- und Unterstützungsbedarfen die Unterstützung im Kita- und Schulalltag zu, die sie benötigen, um ihre Potenziale und Persönlichkeiten zu entfalten, erfolgreich zu lernen und sich in ihrer Umgebung wohl zu fühlen.
Darüber hinaus sorgen unsere Integrationshelfer:innen dafür, dass Kinder- und Jugendliche uneingeschränkt Zugang zu Bildung erhalten.
Unsere Integrationshelfer:innen unterstützen individuell, vor allem …
bei der Mobilität
bei der Pflege
bei der Strukturierung des Alltages
beim Lernen
beim Lernen
von Sozialkompetenzen
bei der Integration in die Kita- oder Schulgemeinschaft
bei der Stärkung des Selbstvertrauens und der Selbstwirksamkeit
… und sorgen somit dafür, dass von Einschränkungen betroffene Kinder und Jugendliche regelmäßig am Kita- und Schulalltag teilnehmen können.
Unsere Integrationshelfer:innen sind konstante und vertrauensvolle Begleitpersonen für Kinder und Jugendliche und bieten ihnen somit Sicherheit, die entscheidend zur freien Entwicklung und Entfaltung ihrer individuellen Persönlichkeiten beitragen.
Unterrichtsbezogene Leistungen, wie z.B. Nachhilfe, oder das allgemeine Erklären von Lerninhalten gehören dabei jedoch nicht zu vielfältigen Leistungen der Kita- und Schulbegleitung.
An wen richtet sich Einzelfallhilfe und wie wird sie beantragt?
Unsere Schul- und Kitabegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Hamburg, Schleswig Holstein.
Ein individueller Anspruch auf Eingliederungshilfe in der Form von Schulbegleitung liegt dann vor, wenn die jeweilige Schule einem Kind, welches dem Personenkreis nach dem Bundesgesetz SGB VIII §35a und SGB XII §54 zugehört, personell bedingt nicht in der Lage ist, einen Nachteil zur Teilhabe am Unterricht und eine ungenügende Schulbildung abzuwenden.
Doch was genau ist damit gemeint? Konkret bedeutet es, dass Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Einschränkungen und Behinderungen ein Recht auf Schulbegleitung haben. Dazu zählen ebenfalls Kinder- und Jugendliche mit massiv abweichenden Verhaltensauffälligkeiten.
Eltern, bzw. Personensorgeberechtigte können bei dem jeweils zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe in Form von Kita- und Schulbegleitung stellen. In der Regel wird darüber hinaus eine Stellungnahme der Eltern, sowie der Schule und ein ärztliches, oder kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten benötigt.
Kommen Sie mit Fragen gern jederzeit auf uns zu.
Gemeinsam ermöglichen wir Ihrem Kind eine erfolgreiche Integration in die Kita und Schule!
Sie möchten Teil unserer Gemeinschaft werden? Laden Sie sich einfach unseren Aufnahmebogen herunter, füllen Sie ihn aus und schicken Sie ihn per E-Mail an info@asp-begleitung.de oder laden ihn im Kontaktfomular hoch. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen zu arbeiten!