Verbandsmitglied

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Einzelfallhilfe

Schul- und Kitabegleitung

Hilf mir, es selbst zu tun.

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Damit sie sich frei und glücklich entwickeln können, ist es wichtig, sie bereits in frühen Jahren zu fördern und zu unterstützen. Heranwachsende mit verschiedenen Einschränkungen benötigen bei ihrer Entwicklung und im Alltag oft etwas mehr Unterstützung. Genau dafür gibt es Schul- und Kitabegleitung im Sinne der Eingliederungshilfe von ASP Begleitung.
Nach dem Leitsatz von Maria Montessori: „Hilf mir, es selbst zu tun“ erhalten Kinder und Jugendliche bei uns individuelle und bedürfnisorientierte Unterstützung, die es für ein selbstbestimmtes Leben und eine erfolgreiche Inklusion benötigt.

Unsere Kita- und Schulbegleitung:

Unsere Integrationshelfer:innen der Kita- und Schulbegleitung sichern Kindern und Jugendlichen mit ihren individuellen Einschränkungen, Behinderungen, Förder- und Unterstützungsbedarfen die Unterstützung im Kita- und Schulalltag zu, die sie benötigen, um ihre Potenziale und Persönlichkeiten zu entfalten, erfolgreich zu lernen und sich in ihrer Umgebung wohl zu fühlen. 

Darüber hinaus sorgen unsere Integrationshelfer:innen dafür, dass Kinder- und Jugendliche uneingeschränkt Zugang zu Bildung erhalten.

Unsere Integrationshelfer:innen unterstützen individuell, vor allem …

bei der Mobilität

bei der Pflege

bei der Strukturierung des Alltages


beim Lernen

beim Lernen
von Sozialkompetenzen

bei der Integration in die Kita- oder Schulgemeinschaft

bei der Stärkung des Selbstvertrauens und der Selbstwirksamkeit

… und sorgen somit dafür, dass von Einschränkungen betroffene Kinder und Jugendliche regelmäßig am Kita- und Schulalltag teilnehmen können.

Unsere Integrationshelfer:innen sind konstante und vertrauensvolle Begleitpersonen für Kinder und Jugendliche und bieten ihnen somit Sicherheit, die entscheidend zur freien Entwicklung und Entfaltung ihrer individuellen Persönlichkeiten beitragen.

Unterrichtsbezogene Leistungen, wie z.B. Nachhilfe, oder das allgemeine Erklären von Lerninhalten gehören dabei jedoch nicht zu vielfältigen Leistungen der Kita- und Schulbegleitung.

An wen richtet sich Einzelfallhilfe und wie wird sie beantragt?

Unsere Schul- und Kitabegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Hamburg, Schleswig Holstein.


Ein individueller Anspruch auf Eingliederungshilfe in der Form von Schulbegleitung liegt dann vor, wenn die jeweilige Schule einem Kind, welches dem Personenkreis nach dem Bundesgesetz SGB VIII §35a und SGB XII §54 zugehört, personell bedingt nicht in der Lage ist, einen Nachteil zur Teilhabe am Unterricht und eine ungenügende Schulbildung abzuwenden.


Doch was genau ist damit gemeint? Konkret bedeutet es, dass Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Einschränkungen und Behinderungen ein Recht auf Schulbegleitung haben. Dazu zählen ebenfalls Kinder- und Jugendliche mit massiv abweichenden Verhaltensauffälligkeiten.

Eltern, bzw. Personensorgeberechtigte können bei dem jeweils zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe in Form von Kita- und Schulbegleitung stellen. In der Regel wird darüber hinaus eine Stellungnahme der Eltern, sowie der Schule und ein ärztliches, oder kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten benötigt.

Kommen Sie mit Fragen gern jederzeit auf uns zu.

Gemeinsam ermöglichen wir Ihrem Kind eine erfolgreiche Integration in die Kita und Schule!

Schulbegleitung, besondere schulische Förderung, Nachhilfe

Zur Unterstützung des schulischen und beruflichen Lernens bieten wir den Bewohner:innen professionelle Nachhilfe in einem breiten Fächerspektrum als Zusatzleistung. Neben der zuverlässig und auf Langzeitbasis organisierten Lernbegleitung (5.- 13. Klasse), können auch kurzfristige Power-Lerntage und Intensivkurse zur gezielten Prüfungsvorbereitung durchgeführt werden.

Unser Dozent:innen-Pool besteht aus hochqualifizierten Lehrkräften, die im Gymnasium, an der Universität oder in der Forschung tätig sind. Wir achten bei der Rekrutierung unserer Dozent:innen auf eine hohe Unterrichtsqualität.

Bei Bedarf stellen wir unseren Kindern und Jugendlichen eine Schulbegleitung zur Seite. Darüber hinaus planen wir das Angebot einer Inhouse-Beschulung für besondere Problemlagen. Diese soll in Kooperation mit einer Schule im Umfeld erfolgen, um eine Ausschulung der betroffenden Person zu vermeiden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Sonderleistung.

Unsere Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Förderungsbedarf können in der Schule begleitet und betreut werden. Je nach Grad der Beeinträchtigung erhalten sie Unterstützung bei der Gestaltung ihres Alltags oder bei der Teilnahme am Unterricht. Durch diese Eingliederungshilfe werden Arbeitsstrukturen und konstruktive Hilfen beim Lernen geschaffen. Sie werden bei der Aufnahme von Lerninhalten sowie im körperlichen Sinne beim Essen oder Sozialverhalten gefördert. 

Ausbildung

Mit dem zentralen Ziel der nachhaltigen Verselbstständigung von Jugendlichen leisten unsere spezialisierten Gruppen Unterstützung bei der selbstständigen Lebensführung und -planung, mit Hilfe von Lern-, Ausbildungs- und Strukturierungsangeboten, Beratung und Begleitung in schulischen/beruflichen Angelegenheiten sowie durch regelmäßige Kontakte bzw. Begleitung zu den jeweiligen Schulen, Ausbildungsbetrieben und sonstigen Institutionen. Auf Wunsch oder bei Bedarf stellt die Unternehmensgruppe jährlich bis zu 15 Ausbildungsplätze in den folgenden Berufen:

  • Kaufmann:frau für
  • Büromanagement
  • Kaufmann:frau für Gesundheitswesen
  • Medizinische:r
  • Fachangestellte:r
  • Eisenbahner:in im Betriebsdienst
  • Mediengestalter:in
  • Fachkraft für Personaldienstleistungen
  • Erzieher:in
  • Sozialassistent:in
  • Pflegefachmann:frau
  • Koch:Köchin
  • Und vieles mehr

Inklusion und Pflege

Das Greenhouse I ist barrierefrei und behindertengerecht. Je nach Grad der Behinderung können bis zu drei Jugendliche mit körperlichen Einschränkungen betreut und bei Bedarf gepflegt werden. Bei einem vorübergehenden oder dauerhaften Pflegebedarf stehen Pflegefachkräfte zur Verfügung und können als Zusatzleistung in das Angebot integriert werden. Näheres hierzu kann unserer Pflegekonzeption entnommen werden.