Verbandsmitglied

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Pflege

Pflege ist die stille Heldentat des Alltags.

Die Pflege betrifft uns alle. Sie ist einer der wichtigsten Aspekte im Leben eines Menschen. Sei es im Alter oder bereits in jungen Jahren, jeder Mensch kann pflegebedürftig werden. Und wenn dies eintrifft, verstehen wir von ASP Begleitung es als unsere Aufgabe, den Alltag dieser Menschen so angenehm wie möglich zu gestalten.

Auch die Entlastung der Angehörigen ist Teil unserer Arbeit. Obwohl es neben dem eigenen Leben viel Kraft und Anstrengung erfordert, pflegen sie ihre Familienmitglieder oftmals selbst.

Wir halten Ihnen im Alltag den Rücken frei und unterstützen Sie bei der Pflege Ihres Kindes oder Angehörigen!

Besonders bedeutsam sind uns dabei Werte wie Respekt, Empathie, Geduld und Verständnis, denn die Pflege ist etwas intimes. Sie bedeutet für viele Menschen einen Einschnitt in die Privatsphäre. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir uns vorher kennenlernen und während der Pflege eine optimale Balance zwischen einer vertrauensvollen, persönlichen Pflege und der Achtung Ihrer Privatsphäre finden.

Wir von ASP Begleitung pflegen mit Herz.

Pflege von Kindern und Jugendlichen

Unser Fokus liegt vor allem auf der Pflege von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen. Wir setzen auf eine besonders liebevolle und fürsorgliche Versorgung, um das Leben der Kinder weitestgehend zu vereinfachen.

Unsere Betreuung beinhaltet eine gezielte Förderung von Fähigkeiten. Wir sind der Meinung, Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sollten die gleichen Chancen haben, sich frei zu entwickeln. Deshalb unterstützen wir sie hierbei individuell und versorgen sie ganzheitlich – sowohl im pflegerischen als auch im pädagogischen Sinne.

Durch die ambulante Pflege in ihrem Zuhause stehen wir im ständigen Austausch und Kontakt mit Ihnen als Eltern oder Familienmitglieder der Kinder. So können wir uns zu jeder Zeit über den Entwicklungsstand Ihres Kindes austauschen.

Pflege von Erwachsenen und Senior:innen

Als erwachsene Person oder Senior:in genießen Sie meist Ihre Freiheit im Leben. Aufgrund eines Unfalls, des Alters, einer Erkrankung oder Behinderung kann diese Selbstbestimmtheit aber eingeschränkt werden, sodass Hilfe und Unterstützung bei den alltäglichen Aktivitäten benötigt wird. Und genau hierbei, können Sie oder Ihre Angehörigen sich auf uns verlassen!

Wir stehen Ihnen bei der Bewältigung Ihres Alltags zur Seite und versorgen Sie bzw. Ihre Angehörigen ganzheitlich sowie individuell. Durch unsere ambulante, professionelle Pflege können pflegebedürftige Erwachsene und Senior:innen ihre Selbstständigkeit weitestgehend aufrechterhalten.

Außerdem profitieren Sie bei uns von vertrauensvollen Pflegefachkräften, die Ihnen nicht nur bei Ihren täglichen Aktivitäten den Rücken stärken, sondern auch bei schweren Themen, wie Krankheit, Sterben oder Tod, zur Seite stehen.

Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?

Ein Mensch gilt als pflegebedürftig, wenn er aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung für die gewöhnlichen, regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des alltäglichen Lebens dauerhaft oder für mindestens sechs Monate auf Hilfe angewiesen ist (vgl. § 14 Abs. 1 SGB XI).

Krankheiten oder Behinderungen umfassen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fertigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problematiken
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung und eigenständiger Umgang mit krankheits- sowie therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Tagesgeschens und sozialer Kontakte

Ein ambulanter Pflegedienst, der eine pflegebedürftige Person versorgt, erbringt sogenannte Pflegesachleistungen. Diese Leistungen werden auf Basis eines Versorgungsvertrages, den der Pflegedienst mit der Pflegekasse abschließt, abgerechnet.

UNSERE PFLEGELEISTUNGEN IM EINZELNEN

Ambulanter Pflegedienst

Durch unsere ambulante Pflege profitieren alle unsere Klient:innen davon, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Seien es erwachsene Personen und Senior:innen in den eigenen vier Wänden, in denen sie möglicherweise seit vielen Jahren selbstständig leben oder Kinder und Jugendliche im gewohnten Umfeld bei den Eltern und der Familie – das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit ist für die Gesundheit und Entwicklung eines Menschen wichtig. Und für unsere Pflege deshalb selbstverständlich.

Unser ambulanter Pflegedienst unterteilt sich in verschiedene, unterstützende Pflegeleistungen:

Die Grundpflege umfasst alle pflegerischen Leistungen, die dazu beitragen, einem pflegebedürftigen Menschen im Tagesgeschehen zur Hand zu gehen. 

Dazu gehören: 

  • Körperpflege (Körper waschen, Zahnpflege, Haare kämmen, rasieren, Notdurft verrichten)
  • Ernährung (Nahrungsaufnahme)
  • Mobilität (Aufstehen, Hinlegen, An- und Ausziehen)
  • Vorbeugung/Prophylaxe (vor allem bei bewegungsbeeinträchtigten Menschen)
  • Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation (Selbstbestimmung und Eigenständigkeit fördern, Gedächtnis-, Ess- und Toilettentraining etc.)

Prinzipiell wird zwischen der großen und kleinen Grundpflege unterschieden. Ein Beispiel dafür ist die Ganz- bzw Teilkörperwäsche.

Bei der Behandlungspflege dreht sich alles um medizinisch-therapeutische Maßnahmen. Sie werden von Ärzt:innen angeordnet, um die Gesundheit der Menschen zu fördern oder um einen Krankenhausaufenthalt vorzubeugen. Die Maßnahmen werden von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.

Dazu gehören:

  • Verbandswechsel
  • Wundversorgung
  • Verabreichen von Injektionen (z. B. Insulin)
  • Verabreichen und Herrichten von Medikamenten
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Blutzuckerkontrolle
  • PEG-Versorgung
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Stomabehandlung
  • Portversorgung
  • Katheterpflege

Dauert die Behandlungspflege länger als vier Wochen, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, wird eine Einstufung des Pflegegrads vorgenommen.

Die hauswirtschaftliche Versorgung unterstützt beeinträchtigte Menschen bei allen Haushaltsaufgaben mit dem Ziel, dass diese Menschen in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können.

Unser ambulante Pflegedienst umfasst ebenso die Versorgung Ihres Haustieres. Dazu gehört sowohl die Beschaffung der Nahrung als auch das allgemeine Wohl und die Gesundheit der Tiere

  • Bereitstellung von Tiernahrung (kostenlos)
  • Betreuung von Haustieren
  • Gassi gehen bzw. für Auslauf sorgen
  • Besuche beim Tierarzt

Dank unserer Kooperation mit der Berliner Tiertafel e.V. stellen wir Ihnen kostenlos Tiernahrung bereit und beschaffen diese monatlich für Sie. Die einzige Voraussetzung ist, dass sie einen Pflegevertrag mit uns abschließen.

Pflegehilfsmittel tragen zur Erleichterung der Pflege bei und sind frei erwerblich. Wir unterstützen Sie dabei, Pflegehilfsmittel bei den zuständigen Kostenträgern zu beantragen und zu beschaffen.

  • Beschaffung von technischen Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten, -stühle, Toilettenstühle, Bettschutzeinlagen, Waschsysteme, Urinflaschen, Rollatoren, Lagerungskissen etc.)

     

  • Beschaffung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (einmalige Anwendung: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bett- oder Mundschutz etc.)

Pflegebedürftige Menschen benötigen gelegentlich Unterstützung bei der Inanspruchnahme oder Suche nach Dienstleistungen. Wir helfen Ihnen dabei und vermitteln Leistungen, wie:

  • Fußpflege
  • Friseur
  • Lieferservice (Verpflegungsdienst)
  • Krankengymnastik
  • Und vieles mehr

Damit Menschen mit Beeinträchtigungen barrierefrei in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können, ist meist eine Anpassung der Wohnung nötig. Je nach individueller Situation, sind es teilweise kleine bautechnische Umgestaltungen, wie zum Beispiel die Höhe der Arbeitsflächen oder die Veränderung eines Autoabstellplatzes.

Wir beraten Sie gerne dazu und leiten alle Schritte für ein optimal an Sie angepasstes Zuhause ein.

Urlaubs- und Verhinderungspflege

Sie übernehmen die Pflege für Ihr Kind oder Angehörigen selbst und suchen einen Pflegedienst, der die Pflege zeitweise übernimmt? Dann ist die Urlaubs- und Verhinderungspflege von ASP Begleitung genau das Richtige für Sie.

Sei es aufgrund eines Urlaubs, einer Krankheit oder einer Familienfeier, egal, aus welchen Gründen Sie eine Urlaubs- und Verhinderungspflege für Ihr Familienmitglied benötigen, wir übernehmen das gerne für Sie.

Zur Urlaubs- und Verhinderungspflege zählen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, wie:

  • Körperpflege
  • Kochen
  • Mobilitätshilfe
  • Putzen, Reinigen, Wäschedienst
  • Und vieles mehr

Die Behandlungspflege gehört nicht zur Urlaubs- und Verhinderungspflege.

Für den Fall, dass pflegende Familienmitglieder aus persönlichen Gründen für die Pflege Ihrer Angehörigen ausfallen, gibt es die Urlaubs- und Verhinderungspflege. Sie kann wochen-, tages- oder auch stundenweise erfolgen.

Die Kosten für die Urlaubs- und Verhinderungspflege werden für eine Dauer von maximal sechs Wochen pro Jahr von der Pflegekasse übernommen. Der Höchstbetrag, der erstattet wird, liegt bei 1.612 Euro. Reicht dieser Betrag nicht aus, können ebenso 50 % der Leistungen aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese Leistungen noch nicht für das laufende Jahr in Anspruch genommen wurden.

Folgende Leistungen und Aufwendungen können geltend gemacht werden:

  • Pflegesachleistungen (durch ambulanten Pflegedienst)
  • Fahrtkosten und Verdienstausfall der pflegenden Person
  • Kosten durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen (z. B. Reinigungsfachkraft)

Unter Umständen kann ein Antrag auf Urlaubs- und Verhinderungspflege auch nachträglich gestellt werden. Wichtig hierfür ist, alle Belege aufzubewahren.

Zu beachten: Beziehen Angehörige Pflegegeld, reduziert sich der Betrag während der Urlaubs- und Verhinderungspflege um 50 % (ab einer täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden sowie ab Tag 2 der Verhinderungspflege bis zum vorletzten Tag).

Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens dem Pflegegrad 2 angehört und zum Zeitpunkt der Antragstellung ein halbes Jahr zu Hause gepflegt wurde.

Sie haben weitere Fragen zur Urlaubs- und Verhinderungspflege? Wir beraten Sie gerne!

Stundenweise Ersatzpflege

Damit Angehörige bei der Pflege von Familienmitgliedern entlastet werden, können Pflegebedürftige zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 2.496 Euro pro Jahr beanspruchen. So gibt es neben der Urlaubs- und Verhinderungspflege zum Beispiel ebenso die sogenannte stundenweise Ersatzpflege. Sie umfasst weniger als acht Stunden am Tag und beinhaltet verschiedene Alltagsaktivitäten:

  • Spaziergänge
  • Unterstützung & Anleitung bei der Aufnahme von Beschäftigungen
  • Erinnerungsarbeit und Gedächtnistraining
  • Aktivierung der Konzentrationsfähigkeit
  • Gezielte Förderung der eigenen Fähigkeiten
  • Musiktherapie
  • Sprach- und logopädische Übungen, Vorlesen
  • Hilfe bei der Tagesstrukturierung
  • Kunst- und Basteltherapie, Spielen
  • Bewegungstherapie, ergotherapeutische Maßnahmen
  • Orientierungstraining
  • 10-Minuten-Aktivierung (Therapiemaßnahme für demenziell erkrankte Menschen)

Der Vorteil der stundenweise Ersatzpflege ist, dass das Pflegegeld nicht gekürzt wird und keine Anrechnung an die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Ambulante Wohngruppen

Ambulante Wohngruppen sind eine ideale Alternative für alle Menschen, die eine professionelle Pflege im Alltag benötigen und zugleich nicht alleine leben möchten. In einer Wohngruppe profitieren sie von allen Vorteilen eines gemeinschaftlichen Wohnens mit Gleichgesinnten:

  • Gemeinsames Kochen
  • Neue Kontakte knüpfen
  • Freundschaften schließen
  • Spieleabende
  • Kaffee und Kuchen
  • Und vieles mehr

Sobald Pflegebedürftige zusammen in einer Gemeinschaft wohnen, haben sie Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 214 Euro. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Anbieter der Wohngruppe oder ein Dritter den Pflegebedürftigen keine Leistungen anbieten darf, die den Leistungen einer vollstationären Pflege entsprechen.

Außerdem können hilfebedürftige Menschen Zuschüsse in Höhe von 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person (max. 16.000) beanspruchen, die zur Verbesserung der individuellen Wohnumgebung führen.

Pflegeheim - Die Rundum-Betreuung

In unserem Pflegeheim schaffen wir ein ganz neues Zuhause, in dem Sie oder Ihre Angehörigen sich wohlfühlen können!

Für Menschen, die durch körperliche oder krankheitsbedingte Einschränkungen verschiedene Alltagsaktivitäten nicht mehr eigenständig bewältigen können, ist ein Pflegeheim eine ideale Alternative. Denn hier erhalten sie die nötige Unterstützung. Sie werden herzlich aufgenommen, einfühlsam und zuverlässig betreut und können sich mit Gleichgesinnten austauschen. Auch die Angehörigen werden dadurch entlastet, haben aber jederzeit die Möglichkeit, ihre Liebsten zu besuchen.

Wir halten stets Absprache mit Ihnen und richten uns nach Ihren Wünschen sowie nach den Bedürfnissen unserer Bewohnerinnen und Bewohner!

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Pflege und Betreuung zu jeder Tages- und Nachtzeit (24h)
  • Soziale Kontakte
  • Entlastung der Angehörigen
  • Examinierte Fachkräfte, die stets weitergebildet werden
  • Kulturelle Veranstaltungen und spezielle Angebote
  • Services wie Beratung, Vermittlung von Ärzten, Verpflegungsdienst etc.

Zusätzliche Angebote

Die Pflege von Familienmitgliedern ist oft nicht leicht. Neben der körperlichen und psychischen Anstrengung entstehen häufig viele fachliche Fragen. Wir unterstützen Sie bei Ihrer achtsamen Tätigkeit, die Sie für Ihre Angehörigen leisten und bieten Schulungen im Bereich der Pflege an.

Die Kurse werden auf Ihre individuelle Situation abgestimmt und können auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause durchgeführt werden.

Wir geben Ihnen Antworten auf Fragen wie:

  • Was sind die nächsten Schritte bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit?
  • Welche Leistungen der Pflegeversicherung gibt es?
  • Woher erhalte ich Pflegeleistungen und wie werden sie finanziert?
  • Wie achte ich am besten auf meine eigene Gesundheit bei der Pflege von Angehörigen? (z. B. rückenschonendes Arbeiten)
  • Wer hilft mir bei der barrierefreien Anpassung der Wohnung?
  • Ausflüge
  • Frühstück und Brunch
  • Gespräche führen
  • Geselliges Beisammensein
  • Gemeinsames Kochen, Basteln, Spielen, Singen, Lesen etc.
  • Lesungen und Vorträge
  • Verschiedene Therapieangebote (Wasser-, Licht- und Physiotherapie etc.)
  • Gemeindenachmittage (Gottesdienst)
  • Wahrnehmen von Dienstleistungen (Friseur, Mani- und Pediküre etc.)
  • Beförderung und Transport von Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen
  • Liegendtransporte
  • Sitzende Krankenfahrten
  • Krankenfahrten im Roll- oder Tragestuhl
  • Klinikentransfer
  • Fernverlegungen
  • Ambulante Arztfahrten
  • Fahrten zu Terminen und für Erledigungen
  • Frühstück
  • Brunch
  • Mittag
  • Abendessen
  • Kaffee und Kuchen
  • Schonkost
  • Individueller Verpflegungsplan
  • Mobiler Mittagstisch (Essen auf Rädern)

Finanzierung

Die Antragstellung und Finanzierung der Assistenz- und Pflegeleistungen erfolgt über das entsprechende Sozial- bzw. Jugendamt oder über verschiedene Kranken- und Pflegekassen.

Bei Fragen zu den einzelnen Leistungen und zur Finanzierung stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!

Schulbegleitung, besondere schulische Förderung, Nachhilfe

Zur Unterstützung des schulischen und beruflichen Lernens bieten wir den Bewohner:innen professionelle Nachhilfe in einem breiten Fächerspektrum als Zusatzleistung. Neben der zuverlässig und auf Langzeitbasis organisierten Lernbegleitung (5.- 13. Klasse), können auch kurzfristige Power-Lerntage und Intensivkurse zur gezielten Prüfungsvorbereitung durchgeführt werden.

Unser Dozent:innen-Pool besteht aus hochqualifizierten Lehrkräften, die im Gymnasium, an der Universität oder in der Forschung tätig sind. Wir achten bei der Rekrutierung unserer Dozent:innen auf eine hohe Unterrichtsqualität.

Bei Bedarf stellen wir unseren Kindern und Jugendlichen eine Schulbegleitung zur Seite. Darüber hinaus planen wir das Angebot einer Inhouse-Beschulung für besondere Problemlagen. Diese soll in Kooperation mit einer Schule im Umfeld erfolgen, um eine Ausschulung der betroffenden Person zu vermeiden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Sonderleistung.

Unsere Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Förderungsbedarf können in der Schule begleitet und betreut werden. Je nach Grad der Beeinträchtigung erhalten sie Unterstützung bei der Gestaltung ihres Alltags oder bei der Teilnahme am Unterricht. Durch diese Eingliederungshilfe werden Arbeitsstrukturen und konstruktive Hilfen beim Lernen geschaffen. Sie werden bei der Aufnahme von Lerninhalten sowie im körperlichen Sinne beim Essen oder Sozialverhalten gefördert. 

Ausbildung

Mit dem zentralen Ziel der nachhaltigen Verselbstständigung von Jugendlichen leisten unsere spezialisierten Gruppen Unterstützung bei der selbstständigen Lebensführung und -planung, mit Hilfe von Lern-, Ausbildungs- und Strukturierungsangeboten, Beratung und Begleitung in schulischen/beruflichen Angelegenheiten sowie durch regelmäßige Kontakte bzw. Begleitung zu den jeweiligen Schulen, Ausbildungsbetrieben und sonstigen Institutionen. Auf Wunsch oder bei Bedarf stellt die Unternehmensgruppe jährlich bis zu 15 Ausbildungsplätze in den folgenden Berufen:

  • Kaufmann:frau für
  • Büromanagement
  • Kaufmann:frau für Gesundheitswesen
  • Medizinische:r
  • Fachangestellte:r
  • Eisenbahner:in im Betriebsdienst
  • Mediengestalter:in
  • Fachkraft für Personaldienstleistungen
  • Erzieher:in
  • Sozialassistent:in
  • Pflegefachmann:frau
  • Koch:Köchin
  • Und vieles mehr

Inklusion und Pflege

Das Greenhouse I ist barrierefrei und behindertengerecht. Je nach Grad der Behinderung können bis zu drei Jugendliche mit körperlichen Einschränkungen betreut und bei Bedarf gepflegt werden. Bei einem vorübergehenden oder dauerhaften Pflegebedarf stehen Pflegefachkräfte zur Verfügung und können als Zusatzleistung in das Angebot integriert werden. Näheres hierzu kann unserer Pflegekonzeption entnommen werden.