Wunsch- & Wahlrecht: So entscheidest du als Elternteil über die Begleitung deines Kindes
Wenn dein Kind Unterstützung in der Schule oder Kita braucht, etwa durch eine Schul- oder Kitabegleitung, stellt sich oft schnell die Frage: Wer übernimmt diese Aufgabe eigentlich? Was viele Eltern dabei nicht wissen: Du hast ein Mitspracherecht.
Das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht ist gesetzlich verankert und gibt dir die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welcher Träger oder Anbieter dein Kind begleitet.
Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht genau?
Das Wunsch- und Wahlrecht ist im §5 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) festgelegt. Es besagt, dass Leistungsberechtigte – also du als Elternteil bzw. dein Kind – grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, von welchem Träger sie Unterstützung erhalten möchten.
Das bedeutet:
- Du kannst den Träger, der die Schul- und Kitabegleitung deines Kindes übernimmt, mitbestimmen.
- Du kannst wechseln, wenn du mit der bisherigen Begleitung oder Zusammenarbeit nicht zufrieden bist.
- Dein Wunsch darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Etwa, wenn der Träger die Leistung objektiv nicht erbringen kann.
Wann und wie du dein Wahlrecht nutzen kannst
In der Regel erhältst du nach deiner Bewilligung durch das Jugendamt oder Sozialamt (je nach Zuständigkeit) die Möglichkeit, einen Träger auszuwählen. Du kannst dich dazu selbst informieren, verschiedene Anbieter vergleichen und dich beraten lassen.
So gehst du vor:
- Informiere dich über regionale Träger, z. B. über Websites, Elternempfehlungen oder direkt bei der Schule.
- Sprich mit dem Träger deiner Wahl (z. B. ASP Begleitung). Dort bekommst du oft schon vorab hilfreiche Informationen zum Ablauf.
- Teile deinen Wunsch schriftlich mit, sobald du die Bewilligung für eine Begleitung erhältst.
- Begründe kurz, warum du dich für diesen Träger entscheidest – etwa aufgrund der Erfahrung, Konzept, Nähe oder besonderer Unterstützungskompetenzen.
Unser Tipp: Eine gute Begründung erhöht die Chance, dass dein Wunsch auch umgesetzt wird.
Kann man den Träger auch später wechseln?
Ja, das ist möglich. Wenn du oder dein Kind nicht zufrieden seid, sich die Betreuungssituation ändert oder der Träger nicht mehr zu euren Bedürfnissen passt, kannst du einen Wechsel beantragen.
Wichtig ist, dass der neue Träger die Leistung nahtlos fortsetzen kann, damit für dein Kind keine Lücken entstehen.
Bei der ASP Begleitung unterstützen wir dich auch gern beim Wechselprozess – transparent, unbürokratisch und immer im Sinne deines Kindes.
Wie die ASP Begleitung dich unterstützt
Wir legen großen Wert darauf, dass Familien sich gut informieren und sicher fühlen. Unser Team begleitet dich auf Wunsch von Anfang an: von der Antragstellung über die Abstimmung mit dem Jugendamt bis hin zur Auswahl oder zum Wechsel deiner Begleitung.
Unser Ziel: Du sollst wissen, dass du ein Recht auf Mitbestimmung hast und dass du es aktiv nutzen darfst, um die bestmögliche Unterstützung für dein Kind zu sichern.
Fazit:
Das Wunsch- und Wahlrecht ist kein bürokratisches Detail, sondern ein wichtiger Teil deiner Elternrechte. Es stärkt deine Position und sorgt dafür, dass du selbst entscheiden kannst, wem du die Begleitung deines Kindes anvertraust.
Wenn du Fragen hast oder Unterstützung bei der Antragstellung wünscht, steht dir die ASP Begleitung jederzeit beratend zur Seite.




